Seit dem 15.12.2020 ist in Deutschland die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) in Kraft. Hiernach haben gesetzlich und privat versicherte Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, bis zum 15. April 2021 Anspruch auf insgesamt 15 partikelfilternde Schutzmasken (vorzugsweise FFP2-Masken), falls sie zum vom Gesetzgeber definierten „anspruchsberechtigten Personenkreis“ gehören. Diese Masken werden an Anspruchsberechtigte i.d.R. gegen einen geringen Eigenanteil i.H.v. zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken abgegeben.
Wer ist Anspruchsberechtigt:
Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei denen einer der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegt (Risikogruppe):
Die Anspruchsberechtigten haben innerhalb dieses Zeitraums Anspruch auf einmalig drei Schutzmasken. Nutzen Sie Ihren Anspruch noch bis zum 6 Januar 2021 und kommen Sie in Ihre Apotheke. Bringen Sie Ihren Personalausweis mit oder legen Sie plausibel in Ihrer Apotheke dar, dass Sie einer der zuvor genannten Risikogruppe angehören.
Um Ihre Masken in Ihrer LINDA Apotheke beziehen zu können benötigt Ihre LINDA Apotheke die Vorlage Ihres Personalausweises bei der Abholung oder eine plausible Erklärung gegenüber Ihrer Apotheke (mündlich), dass Sie einer der zuvor genannten Risikogruppe angehören. Sind Sie Angehöriger oder ein Bekannter/eine Bekannte einer anspruchsberechtigten Person? Setzen Sie die anspruchsberechtigte Person keinem unnötigen Risiko aus und nutzen Sie die Vollmacht unter nachfolgendem Link (SchumV § 4 Satz 4).
Anspruchsberechtigte Personen haben im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 (Phase II) einen Anspruch auf einmalig 6 Schutzmasken und im Zeitraum vom 16. Februar 2021 bis zum Ablauf des 15. April 2021 (Phase III) einen weiteren Anspruch auf einmalig 6 Schutzmasken. Für die Abgabe ist die Vorlage eines Coupons in Ihrer LINDA Apotheke erforderlich, den alle Bezugsberechtigten von ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung erhalten. Es wird pro Person je 1 Coupons für jeden der oben genannten Abgabephasen II und III ausgegeben. Jeder Coupon berechtigt somit zum Bezug von jeweils 6 Masken. Für jeden 6er-Pack müssen Sie laut Verordnung einen Eigenanteil von insgesamt zwei Euro leisten. Die Coupons werden von Ihrer Apotheke zu Abrechnungszwecken einbehalten.
Um Ihre Masken in Ihrer LINDA Apotheke beziehen zu können benötigt Ihre LINDA Apotheke je Phase den jeweils durch Ihre Kasse zugestellten Berechtigungsschein (Coupon). Weitere Informationen oder Unterlagen sind nicht erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums des jeweiligen Coupons (s. Abgabephasen II u. III) in Ihre Apotheke kommen. Nutzen Sie nach Bedarf auch die zuvor genannte Vollmacht oder informieren Sie sich in Ihrer Apotheke, ob die Zustellung per Botendienst möglich ist.
#1 App runterladen und Apotheke auswählen.
Laden Sie die App herunter und wählen Sie Ihre LINDA Apotheke.
#2 Masken-Coupon fotografieren und absenden.
#3 Verfügbarkeit und Abholtermin mit der Apotheke klären
Die Apotheke nimmt mit Ihnen Kontakt auf und klärt im Chat die letzten Details.
Übrigens.
Mit Ihrer LINDA App bestellen Sie ganz einfach Medikamente, apothekenübliche Produkte und verschreibunspflichte Arzneimittel ganz einfach auf drei Arten:
Holen Sie die Artikel noch am selben Tag ab* oder nutzen Sie, sofern von der Apotheke angeboten, den Botendienst und profitieren Sie von unserer professionellen Beratung.
Als PAYBACK Kunde erhalten Sie für den Umsatz mit freiverkäuflichen und apothekenpflichtigen, nicht-rezeptpflichtigen Arzneimitteln sowie dem apothekenüblichen Ergänzungssortiment PAYBACK Punkte**.
* Bis 12 Uhr vorbestellt sind die Produkte i.d.R. ab 16 Uhr abholbereit. Beachten Sie bitte die jeweiligen Öffnungszeiten Ihrer gewählten Apotheke. Vorbehaltlich der Lieferfähigkeit des Großhandels. Ausgenommen sind Arzneimittel, die in der Apotheke hergestellt werden müssen oder für die ein individueller Klärungsbedarf besteht, z. B. wenn eine Rücksprache mit der Krankenkasse erforderlich ist. In solchen Fällen meldet sich die Apotheke telefonisch bei Ihnen.
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