In den Herbst- und Wintermonaten ist die klassische Erkältungszeit. Neben dem harmlosen grippalen Infekt, der weit verbreitet ist, leiden immer wieder auch Patient*innen an der Influenza, der echten Grippe. Die Symptome können sich ähneln, aber die Influenza ist viel gefährlicher.

 

Bei der echten Grippe handelt es sich um eine Atemwegsinfektion, deren Risiken häufig unterschätzt werden. Dabei kann der Verlauf sogar tödlich sein. In der Grippesaison 2018/2019 litten rund 182.000 Menschen an der echten Grippe. Davon landeten 40.000 Patient*innen im Krankenhaus und 581 verstarben – nachweislich an der Influenzainfektion.

 

Influenzaviren werden wie Coronaviren vor allem durch Tröpfcheninfektion übertragen, also durch Niesen, Husten oder über die Atemluft. Die Viren können ebenso beim Berühren von Türklinken, Haltegriffen in Bus und Bahn oder durch Händeschütteln übertragen werden.

 

Wirksamer Schutz gegen die Grippe

 

Wer sich gegen die Influenza impfen lässt, schützt sich selbst und andere. Bei der Grippeschutzimpfung wird eine natürliche Infektion mit Grippeviren nachgeahmt. Der Impfstoff enthält Bestandteile aus abgetöteten Viren, die das Immunsystem anregen. Der Körper reagiert auf die unschädlich gemachten Virenbestandteile und bildet Antikörper für den Ernstfall. Bei einer tatsächlichen Ansteckung ist er dann gut vorbereitet. Von Jahr zu Jahr ändert sich der Impfstoff ein wenig, da sich – auch das kennen wir von Corona – die Grippeviren kontinuierlich wandeln.

 

Die Schutzimpfung empfiehlt sich besonders für die folgenden Personengruppen:

  • für alle Personen ab 60 Jahre
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten)
  • für Kinder ab 6 Monate, sofern eine erhöhte Gefährdung aufgrund einer chronischen Erkrankung vorliegt
  • für Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
  • für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können

 

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