Reiseimpfung

Gesundheitliche Risiken im Ausland sollten Sie nicht unterschätzen. Reisen ist nicht nur ein Abenteuer für Geist und Seele, sondern auch für den Körper, der sich in fremden Ländern neuen Herausforderungen stellen muss. Viele Krankheiten lauern ausgerechnet an den Orten, die als Traumziele gelten. Impfungen bieten vor vielen Erkrankungen guten Schutz. Lassen Sie sich vor einer Fernreise immer von Ihrem Arzt oder bei einem tropenmedizinischen Institut beraten.

Wie lange vor einer Reise sollte ich mich beraten lassen?

Lassen Sie sich insbesondere bei Zielen im außereuropäischen Ausland oder in wärmeren Klimazonen spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt beraten. Bei einige Impfungen braucht es dieses Zeitfenster, damit eine Immunität aufgebaut werden kann. Bei Impfungen gegen Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Hepatitis B ist ein Zeitabstand von zehn Tagen bis drei Wochen vor der Abreise notwendig. Doch auch vor einer „Last-minute“-Reise lassen sich noch einige Impfungen organisieren, etwa gegen Hepatitis A, Diphtherie und Tetanus. Das Gleiche gilt für Auffrischungen. Nachteil von kurzfristigen Impfungen: Es kann zu Nebenwirkungen kommen, die dann in die Reisezeit fallen.



Welche Impfungen sind bei Fernreisen sinnvoll?

Diphtherie und Tetanus: Lassen Sie Ihren Arzt im Impfpass kontrollieren, ob Ihre Immunisierung noch aktuell ist. Die Impfungen müssen alle zehn Jahre aufgefrischt werden.

 

Cholera: Bei Reisen in Regionen mit schlechten hygienischen Verhältnissen, wie beispielsweise Abenteuerreisen, Hilfseinsätzen in Katastrophenregionen, Reisen in Cholera-Risikogebiete. Die Impfung erfolgt zweimal im Abstand von ein bis sechs Wochen.

 

Gelbfieber: Bei Reisen in Tropenregionen. Der Schutz hält zehn Jahre. Die Impfung sollte spätestens zehn Tage vor dem Reisestart stattfinden.

 

Hepatitis A und Hepatitis B: Sinnvoll für alle, die nach Südosteuropa, etwa die Türkei, oder nach Nordafrika fahren. Für Reisen nach Zentral- und Südafrika, Asien und Lateinamerika ist eine Impfung unerlässlich. Bei Hepatitis A gilt: Eine Woche nach der ersten Impfung besteht bereits ein Schutz von 95 Prozent. Der Langzeitschutz tritt nach der zweiten Impfung ein, die nach sechs bis zwölf Monaten stattfindet.

 

Bei Hepatitis B: Es wird empfohlen, dass vor der Reise zwei Impfungen stattfinden, wobei mindestens vier Wochen zwischen diesen liegen sollten. Dann besteht bei der Reise ein 85-prozentiger Schutz. Wer 100-prozentig geschützt unterwegs sein will, sollte mit der ersten Impfung bereits sechs Monate vor der Abreise beginnen. Eine dritte Impfung muss innerhalb sechs Monaten nach der zweiten erfolgen. Der Schutz hält dann etwa zehn Jahre. Eine Kombinationsimpfung gegen Hepatis A und Hepatitis B ist sinnvoll.

 

Influenza (Grippe): Eine Impfempfehlung besteht für Reisen in der Nordhalbkugel zwischen November und April, auf die Südhalbkugel zwischen Mai und Oktober, in den Tropen und Subtropen ganzjährig. Besonders bei Kreuzfahrten, längeren Flug-, Bus- oder Bahnreisen, bei Reisen mit Touristengruppen und auf Pilgerreisen wird die Impfung empfohlen.

 

Japanische Enzephalitis: Sinnvoll für Indien, Ost- und Südostasien, insbesondere China, Laos, Myanmar, Nepal, Philippinen, Sri Lanka, Thailand und Vietnam. Das gilt vor allem bei längeren Aufenthalten und bei Aufenthalten in ländlichen Regionen. Im Abstand von 28 Tagen werden zwei Impfungen vorgenommen.

 

Meningitis: Wer an den Pilgerort Mekka reisen möchte, sollte die Impfpflicht beachten. Die Impfung sollte mindestens zehn Tage vor Abreise stattfinden. Der Schutz besteht für etwa zehn Jahre.

 

Tollwut: Wichtig in den tropischen Regionen Afrikas, in Indien, Sri Lanka, Thailand, Vietnam, Nepal und Bangladesch; besonders bei längeren Aufenthalten und Abenteuerreisen. Es sind drei Impfungen notwendig. Die erste und zweite erfolgen im Abstand von sieben Tagen. Die dritte wird nach weiteren drei bis vier Wochen durchgeführt. Nach zwei bis fünf Jahren kann die Impfung aufgefrischt werden.

 

Typhus: Bei Reisen in Regionen mit schlechter hygienischer Versorgung, bei Rucksack- und Abenteuerreisen sowie in Indien, Südostasien und Nordafrika. Wird der Impfstoff gespritzt, ist nur eine Impfung notwendig. Sie bietet einen Schutz von 85 Prozent und hält etwa drei Jahre. Wird der Impfstoff in Form einer Schluckimpfung verabreicht, so muss er dreimal im Abstand von je zwei Tagen eingenommen werden. Der Schutz beträgt dann etwa ein bis zwei Jahre. 



Wer übernimmt die Kosten?

Viele Krankenkassen erstatten Impfungen gegen Hepatitis A und B, Tollwut, Gelbfieber, Meningokokken, Cholera und Typhus für private Auslandsreisen (freiwillige Satzungsleistungen) – abhängig vom jeweiligen Reiseland. Erkundigen Sie sich, ob die Impfkosten im Leistungskatalog enthalten sind und wie sie erstattet werden. Bei vielen Kassen reichen die Versicherten die Rechnung des Arztes zusammen mit den angefallenen Impfstoffkosten ein. Die Summe wird dann komplett oder anteilig erstattet. Bei manchen Kassen ist auch eine direkte Abrechnung über die Versichertenkarte möglich.



Gibt es Impfvorschriften im Ausland?

Einige Staaten in Mittel- und Südamerika sowie in Äquatorialafrika verlangen bei der Einreise grundsätzlich einen Impfausweis mit gültiger Gelbfieberimpfung, darunter Uganda und Sierra Leone.

Wer zuvor eine Gelbfieberregion besucht hat, muss bei der Einreise in einige andere Länder  einen Nachweis über einen Gelbfieber-Impfschutz vorweisen. Besprechen Sie Ihre geplante Route vor Reiseantritt mit einem Reise- oder Tropenmediziner.

Aktuelle Hinweise für die einzelnen Bestimmungen des Urlaubslands bietet das Auswärtige Amt. Auch wenn Ihre Reiseziele keine Pflichtimpfung vorschreiben: Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn bei Ihrem Arzt, ob Sie noch Impfungen brauchen oder auffrischen lassen müssen.



Was tun, wenn ich meinen Impfpass nicht finde?

Geht der Impfpass einmal verloren oder ist die Dokumentation darin unvollständig, ist das kein Weltuntergang. Jeder Arzt ist verpflichtet, die Akten seiner Patienten zehn Jahre lang aufzuheben. In der Krankenakte ist auch notiert, welche Impfungen der Patient bereits erhalten hat. Der Immunisierungsstatus kann deshalb beim Hausarzt nachgefragt und in einem neuen Ausweis eingetragen werden. Das Blanko-Dokument ist ebenfalls dort erhältlich. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wer seinen Hausarzt häufig gewechselt hat, muss in allen Praxen vorsprechen, in denen er in den vergangenen Jahren in Behandlung war.



Ist eine Polio-Impfung notwendig?

Da trotz des weltweiten starken Rückgangs der Kinderlähmung (Poliomyelitis) das Einschleppen von Polioviren nach Deutschland nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Impfung nach wie vor wichtig. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt einen Schutz gegen Kinderlähmung allen Personen, die keine oder nur eine unvollständige Grundimmunisierung haben. Das heißt: allen Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen, wenn nicht mindestens eine Auffrischimpfung erfolgt ist.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Grundimmunisierung besitzen: Nehmen Sie Ihren Impfpass mit, und lassen Sie sich in Ihrer Apotheke oder bei Ihrem Hausarzt beraten.

Bei Reisen oder beruflichen Tätigkeiten in Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko gilt: Wenn die letzte Auffrischimpfung vor über zehn Jahren verabreicht wurde, ist eine Wiederholung notwendig.

Besondere Empfehlungen gelten für folgende Länder: Pakistan, Afghanistan, Nigeria, Kamerun, Syrien, Israel, Irak, Äquatorialguinea, Äthiopien und Somalia.

Aktuelle Informationen und Empfehlungen erhalten Sie beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de, bei Informationsdiensten der deutschen Tropeninstitute sowie bei Ärzten mit reisemedizinischer Fortbildung.



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